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   BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80   

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BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80 (https://dejure.org/1981,582)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1981 - 6 C 73.80 (https://dejure.org/1981,582)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1981 - 6 C 73.80 (https://dejure.org/1981,582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung - Bundesverfassungsgerichtliche Anforderungen an die Substantiierung der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80
    Das Verwaltungsgericht befindet sich nur dem äußeren Anschein nach im Einklang mit den von ihm wiedergegebenen Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts für die Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG aufgestellt hat, Danach genügt ein verbales Bekenntnis eines Wehrpflichtigen zur Kriegsdienstverweigerung nicht, sondern es müssen konkrete Anhaltspunkte für eine verbindliche und unbedingte Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen anhand seiner persönlichen Ent- und der Einflüsse, denen er ausgesetzt war und ist, sowie der Motivation seiner Entscheidung festgestellt werden (vgl. BVerwGE 55, 217 [BVerwG 06.02.1978 - BVerwG 6 B 36.77] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107).
  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80
    Die Tatsache, daß ein Wehrpflichtiger erst nach Beginn seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, ist zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 66.69 -, 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 76.71 - und 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -).
  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 66.69

    Unschädlichkeit des Stellens eines Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80
    Die Tatsache, daß ein Wehrpflichtiger erst nach Beginn seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, ist zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 66.69 -, 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 76.71 - und 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -).
  • BVerwG, 10.08.1973 - VI C 166.73

    Gewissensentscheidung als Voraussetzung für eine Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80
    Da somit die Voraussetzungen des Art. 4 Abs. 3 GG nicht gegeben sind, ist die Klage abzuweisen (vgl. dazu Urteile vom 10. August 1973 - BVerwG 6 C 166.73 - und 4. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 188.73 -).
  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 76.71
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80
    Die Tatsache, daß ein Wehrpflichtiger erst nach Beginn seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, ist zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 66.69 -, 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 76.71 - und 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -).
  • BVerwG, 02.03.1989 - 6 C 10.87

    Wehrdienst - Reservist - Umkehr der Gewissensgründe - Kriegsdienstverweigerung -

    Diese Umkehr kann nicht nur durch ein "Schlüsselerlebnis" oder entsprechend schwerwiegende Umstände herbeigeführt werden, sondern auch das Ergebnis eines längeren Wandlungsprozesses sein (Fortentwicklung der Rechtsprechung z.B. im Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - ).

    Dieser Wandlungsprozeß stelle zwar keine "völlige Umkehrung" der Gewissensstruktur des Klägers im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120) dar.

    Die Beklagte hat gegen das Urteil die vom Verwaltungsgericht wegen der von ihm angenommenen Abweichung seiner Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1981, a.a.O., zugelassene Revision eingelegt, mit der sie eine Verletzung von Bundesrecht, Art. 4 Abs. 3 GG und § 1 KDVG, rügt.

    In seinem vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120) hat der Senat in einem Falle, in dem der Wehrpflichtige ebenfalls zunächst seinen vollen Grundwehrdienst abgeleistet und erst sieben Jahre später seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen beantragt hatte, ausgeführt, die Ableistung des vollen Grundwehrdienstes durch den Wehrpflichtigen, ohne einen Konflikt mit seinem Gewissen zu empfinden, stelle ein starkes Indiz dar, das grundsätzlich gegen die Annahme spreche, er habe nunmehr eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen; auch in einem derartigen Falle könne jedoch eine Gewissensentscheidung herbeigeführt worden sein, nämlich "durch ein schwerwiegendes 'Schlüsselerlebnis' oder sonstige, vom Wehrpflichtigen geltend zu machende und nachzuweisende Umstände".

    Mit dieser Auffassung von einer "völligen Umkehrung" - von der das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. März 1981, a.a.O., gesprochen hatte - hat es jedoch dieser Anforderung eine unangemessene, "über das Ziel hinausschießende" Bedeutung beigemessen; zugleich hat es in der Sache bei richtigem Verständnis dieser Anforderung eine "Umkehr" des Klägers festgestellt, wenn es ausführt, "das Ergebnis seines Entwicklungsprozesses erfüllt im konkreten Fall jedoch gleichwohl nach Auffassung der Kammer die Anforderungen, die an eine ernste, sittliche, die ganze Persönlichkeit des Klägers ergreifende unbedingte Entscheidung gegen das Töten im Kriege zu stellen sind".

  • OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10

    Antrag auf Entlassung aus den Soldatenverhältnis auf Zeit wegen

    So stellt zunächst die freiwillige Verpflichtung des Klägers für den Sanitätsdienst in der Bundeswehr und die Absolvierung mehrjähriger Ausbildungsabschnitte ein starkes Indiz dafür dar, das grundsätzlich gegen die Annahme spricht, er habe nunmehr eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen (vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294, vom 10. Februar 1989 - 6 C 9.86 -,NVwZ-RR 1989, 417, vom 28. Juli 1981 - 6 C 188.80 -, Juris und vom 11. März 1981 - 6 C 73.80 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919.04 - a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber hinaus anstelle eines Schlüsselerlebnisses auch sonstige Umstände als geeignet und ausreichend angesehen, wenn und soweit sie jedenfalls im Ergebnis - insoweit wie ein Schlüsselerlebnis - eine wirkliche Umkehr des Soldaten bewirkt haben können (BVerwG, Urteile vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294, vom 10. Februar 1989 - 6 C 9.86 - NVwZ-RR 1989, 417, vom 28. Juli 1981 - 6 C 188.80 - Juris und vom 11. März 1981 - 6 C 73.80 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919/04 - a. a. O.).

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Anträgen auf

    Das klagabweisende Urteil ist auszugsweise wie folgt begründet: Das Gericht habe sich nicht davon überzeugen können, daß der Kläger - der erst nach Beendigung seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend mache, so daß er nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - ) eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe "in aller Regel nur mit einem schwerwiegenden 'Schlüsselerlebnis' oder mit sonstigen, vom Wehrpflichtigen geltend zu machenden und nachzuweisenden Umständen" dartun könne - durch ein solches Schlüsselerlebnis oder ein anderes, ebenso gravierendes Ereignis während oder nach der Ableistung seines Wehrdienstes dazu veranlaßt worden sei, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.

    Soweit sich das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang für seine Rechtsauffassung, insbesondere hinsichtlich der an einen Reservisten wie den Kläger zu stellenden "schärferen Anforderungen" für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, auf das Urteil des Senats vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (a.a.O.) beruft, mag zweifelhaft sein, ob es mit seiner Rechtsauffassung tatsächlich dieser Rechtsprechung gefolgt ist oder in Wahrheit nicht doch strengere Anforderungen gestellt hat; denn da der Kläger die materiellrechtliche Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht angegriffen hat - was er mit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 34 Abs. 3 WPflG a.F. i.V.m. § 132 Abs. 3 VwGO hätte tun müssen -, ist diese bei der Prüfung zugrunde zu legen, ob das Verwaltungsgericht - wie vom Kläger gerügt - seine Aufklärungspflicht verletzt hat.

  • BVerwG, 26.06.2014 - 6 B 17.14

    Kriegsdienstverweigerung; Anforderungen an den Nachweis einer

    So hat das Bundesverwaltungsgericht unter der uneingeschränkten Geltung der Wehrpflicht entschieden, dass die für den Nachweis einer Gewissensentscheidung eines Reservisten gegen den Kriegsdienst anerkannten Grundsätze in Bezug auf eine Umkehr hinsichtlich der gewissensmäßigen Einstellung zum Kriegsdienst (zusammenfassend etwa: Urteil vom 2. März 1989 - BVerwG 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 33 S. 57 f.) auch dann gelten, wenn der Grundwehrdienst in einer Sanitätseinheit geleistet wurde (Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120 S. 4 f.).
  • BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 19.87

    Vollständige Zugrundelegung eines ermittelten Sachverhalts im Rahmen der

    Es hat das Anerkennungsbegehren des Klägers im wesentlichen auf der Grundlage des von ihm zitierten Urteils vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120) abgelehnt.

    Das angegriffene Urteil weicht auch nicht von dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - ab.

  • BVerwG, 14.07.1987 - 6 C 60.86

    Pflicht - Gericht - Schriftsätze - Schriftlicher Verfahrensteil - Rechtzeitige

    Dieses wird nunmehr unter Berücksichtigung der dafür maßgebenden Umstände (vgl. BVerwGE 55, 217) sowie der vom erkennenden Senat zur Würdigung von Anträgen von Kriegsdienstverweigerern, die bereits ihren Grundwehrdienst ohne gewissensmäßige Bedenken abgeleistet haben, entwickelten Grundsätze (vgl. Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - ) zu prüfen haben, ob der Kläger die behauptete Gewissensentscheidung getroffen hat.
  • BVerwG, 18.12.1986 - 6 B 1.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nichtzulassung der

    In seinem diesen Gedanken weiterführenden Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120) hat der beschließende Senat ausgeführt, daß die Ableistung des Friedenswehrdienstes und die Art seiner Erfüllung Beweisanzeichen dafür sein können, daß eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht vorliegt, das Gericht jedoch in einem solchen Falle gehalten ist, das Für und Wider im Rahmen seiner Beweiswürdigung abzuwägen und zu begründen.

    Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich aber auch, daß die vom Kläger in der Beschwerdeschrift behauptete Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (a.a.O.) nicht vorliegt.

  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 27.86

    Angehörige des Sanitätsdienstes - Allgemeine Wehrpflicht - Weiterer Wehrdienst -

    Um zu der ihm obliegenden Entscheidung in der Sache selbst zu kommen, hätte es erörtern müssen, ob der Kläger eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG geltend gemacht und ob er als Leutnant der Reserve nach dem weitgehend freiwillig geleisteten Wehrdienst auf Zeit und den von ihm im Rahmen der Wehrpflicht geleisteten Wehrübungen ein Schlüsselerlebnis gehabt hat oder ob ebenso schwerwiegende Umstände eingetreten und von ihm geltend gemacht worden sind, daß daraus, worauf bislang nichts hindeutet, im Sinne der Rechtsprechung des Senats zu vergleichbaren Fällen auf die von ihm schließlich erst im Juli 1983 geltend gemachte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe geschlossen werden könnte (vgl. insbesondere Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - und vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - Beschluß vom 21. August 1987 - BVerwG 6 B 19.87 -).
  • BVerwG, 28.03.1990 - 6 C 45.88

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als

    Es wird unter Beachtung der hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwGE 55, 217 ) und insbesondere des Umstandes, daß der Kläger sich erst über zwei Jahre nach Beginn seines freiwillig aufgenommenen Wehrdienstes im Sanitätsdienst zur Stellung eines Anerkennungsantrages (vgl. zu Anerkennungsanträgen von Reservisten Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 -, Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120 und vom 2. März 1989 - BVerwG 6 C 10.87 -, BVerwGE 81, 294 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 33) entschlossen hat, zu prüfen haben, ob der Kläger eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG , § 1 KDVG geltend gemacht hat und zum Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung dem Gericht eine entsprechende Überzeugung (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 1 KDVG ) vermitteln kann.
  • BVerwG, 20.06.1984 - 6 C 110.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteilsgrundlage - Beweiswürdigung -

    Bei der Entscheidung über den Umfang der Beweisaufnahme und bei der Würdigung des Beweisergebnisses hätte das Verwaltungsgericht berücksichtigen müssen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - sowie Beschluß vom 17. Februar 1984 - BVerwG 6 CB 36.83 -) die Tatsache, daß ein Wehrpflichtiger und auch ein Soldat auf Zeit erst nach Beginn seines Wehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme ist, er lehne den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ab.
  • BVerwG, 22.09.1987 - 6 B 22.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

  • VG Minden, 14.01.2014 - 10 K 90/13

    Berechtigung von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit auf Anerkennung als

  • BVerwG, 30.04.1984 - 6 C 153.81

    Wehrpflicht - Verweigerung - Gewissensentscheidung - Beweisanforderungen

  • BVerwG, 29.04.1991 - 6 B 9.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

  • BVerwG, 14.07.1989 - 6 C 52.88

    Anforderungen an die Begründung für eine Kriegsdienstverweigerung aus

  • BVerwG, 13.01.1989 - 6 C 54.87

    Rechtsschutzbedürfnis für Anerkennungsverfahren wehrpflichtiger Angehöriger des

  • BVerwG, 14.03.1990 - 6 C 26.88

    Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Anerkennung eines wehrpflichtigen

  • BVerwG, 02.02.1989 - 6 C 64.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen -

  • BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 46.86

    Rechtsschutzbedürfnis für das Anerkennungsverfahren wehrpflichtiger Ärzte -

  • BVerwG, 22.05.1984 - 6 CB 21.84

    Geltendmachung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung nach Beginn des

  • BVerwG, 18.05.1983 - 6 C 38.83

    Anforderungen an die Begründung verwaltungsgerichtlicher Urteile in

  • BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80
  • BVerwG, 17.11.1988 - 6 C 69.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

  • BVerwG, 05.07.1984 - 6 B 17.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 25.05.1982 - 6 C 30.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bedeutsamkeit einer späten Stellung des

  • BVerwG, 20.03.1990 - 6 C 28.88

    Aufklärungspflicht des Gerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen - Zweifel des

  • BVerwG, 05.11.1986 - 6 B 138.85

    Eiberufung zu einer Wehrübung - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus

  • BVerwG, 04.06.1986 - 6 B 97.85

    Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nach Ableistung des

  • BVerwG, 07.02.1985 - 6 CB 104.83

    Erhöhte Anforderungen für das Vorliegen einer "späteren" Gewissensentscheidung

  • BVerwG, 29.04.1983 - 6 C 25.82

    Aufhebung eines Urteils bei Verletzung der Begründungspflicht - Anlass für

  • BVerwG, 22.02.1985 - 6 CB 78.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verstoß gegen die gerichtliche

  • BVerwG, 12.10.1989 - 6 B 15.89

    Besonders schwer wiegende Umstände zum Nachweis einer Gewissensentscheidung im

  • BVerwG, 17.02.1984 - 6 CB 36.83

    Anerkennung eines vorherigen Zeitsoldaten als Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 22.06.1983 - 6 B 56.83

    Darlegung einer Abweichung von der Rechtsprechung und den Grundsätzen der

  • VG Minden, 27.11.2015 - 10 K 759/14
  • BVerwG, 15.02.1984 - 6 B 124.83

    Entscheidung eines Verwaltungsgerichts über die Anerkennung als

  • VG Hamburg, 10.09.2013 - 10 W 312/13

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • VG Hamburg, 30.07.2013 - 10 W 71/13

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach fünfjähriger Dienstzeit in der

  • VG Hamburg, 02.07.2013 - 10 W 57/13

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach siebenjähriger Dienstzeit in der

  • VG Hamburg, 28.05.2013 - 10 W 52/13

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

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